Urteil vom 02.11.2005 - 4 B 99.2582
Leitsätze: 1. Durch § 43 Abs. 2 BGB soll aus Gründen des Gläubigerschutzes sichergestellt werden, dass ein Idealverein, der sich entgegen dem ausdrücklichen Satzungszweck tatsächlich überwiegend wirtschaftlich betätigt, sich also wie ein Kaufmann am Markt geriert, auch den für Kaufleute geltenden Vo...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Berliner Wissenschafts-Verlag
2006
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In: |
Kirche & Recht
Year: 2006, Volume: 12, Pages: 217-218 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Scientology B Association B Possessions B Acquisition |
Summary: | Leitsätze: 1. Durch § 43 Abs. 2 BGB soll aus Gründen des Gläubigerschutzes sichergestellt werden, dass ein Idealverein, der sich entgegen dem ausdrücklichen Satzungszweck tatsächlich überwiegend wirtschaftlich betätigt, sich also wie ein Kaufmann am Markt geriert, auch den für Kaufleute geltenden Vorschriften unterliegen soll. 2. Die nach § 43 Abs. 2 BGB einschreitende Behörde erlässt keine Verbotsentscheidung, sondern beseitigt nur einen registerrechtlichen unzulässigen Zustand. 3. Auch wenn ein Verein nur oder zumindest ganz überwiegend in Bezug auf seine Mitglieder als Anbieter von Leistungen tätig wird, liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. der §§ 22, 43 Abs. 2 BGB dann vor, wenn das einzelne Mitglied dem Verein in der Rolle eines anonymen Kunden gegenübertritt (z. B. bei Buchgemeinschaften, Einkaufszentralen für bestimmte Berufsgruppen). 4. Eine Organisation (Untergliederung) der Scientology Kirche führt keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. des § 43 Abs. 2 BGB, wenn die seinen Mitgliedern angebotenen Waren und Dienstleistungen (hier: religiöse Bücher, Magazine, Videokassetten, Karten, Tonträger, Seminare und Kurse) nicht "marktüblich", sondern untrennbar mit der Lehre von Scientology und den Mitgliedern verbunden sind und bei Wegfall dieser Einbindung für die einzelnen Mitglieder ihren Wert verlieren. |
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ISSN: | 0947-8094 |
Contains: | Enthalten in: Kirche & Recht
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