Gebührenbefreiung für kirchliche Stiftungen, Urteil vom 23.05.2001 - 3 S 815/00

1. Kirchliche Stiftungen sind nach § 1 Abs. 1, Abs. 2 lit. a der Verordnung des Kultusministeriums über die Befreiung der Kirchen und anderer Religionsgesellschaften sowie der kirchlichen Stiftungen von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren nach dem Landesgebührengesetz i. d. F. der Verordnung vom...

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Corporate Author: Württemberg-Baden, Verwaltungsgerichtshof (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Mohr Siebeck 2003
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 2003, Volume: 48, Pages: 509-510
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B State law of churches
B Law on foundations and endowments
B Charge
Description
Summary:1. Kirchliche Stiftungen sind nach § 1 Abs. 1, Abs. 2 lit. a der Verordnung des Kultusministeriums über die Befreiung der Kirchen und anderer Religionsgesellschaften sowie der kirchlichen Stiftungen von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren nach dem Landesgebührengesetz i. d. F. der Verordnung vom 18.01.1963 in Verbindung mit § 14 Nr. 3 des badischen Verwaltungsgebührengesetzes im ehemals badischen Landesteil insbesondere von der Entrichtung von Baugenehmigungsgebühren befreit. Dieser persönlichen Gebührenbefreiung steht weder die Bezugnahme des § 1 Abs. 1 der Verordnung auf den Bereich der Kultusverwaltung noch die in § 1 Abs. 1 der Verordnung des Innenministeriums über die Befreiung der Kirchen und anderer Religionsgesellschaften von der Entrichtung von Baugebühren vom 05.07.1962 geregelte sachliche Gebührenfreiheit entgegen. 2. Eine Befreiung von Bauüberwachungsgebühren regelt § 1 Abs. 1, Abs. 2 lit. a der Verordnung des Kultusministeriums in Verbindung mit § 14 Nr. 3 des badischen Verwaltungsgebührengesetzes nicht. 3. Die Festsetzung einer innerhalb eines Gebührenrahmens zu erhebenden Widerspruchsgebühr ist bereits dann zu Lasten des Gebührenschuldners rechtsfehlerhaft, wenn die Widerspruchsbehörde ihren bei der Bemessung der Gebührenhöhe anzustellende Ermessungserwägungen eine vollumfängliche Zurückweisung des Widerspruchs zu Grunde gelegt hat, diese Amtshandlung aber überwiegend rechtswidrig ist
ISSN:0044-2690
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht