In Sachen A. X. und B. X. gegen den Vorstand des Verbandes evangelisch-reformierter Kirchgemeinden der Stadt Schaffhausen und Obergericht des Kantons Schaffhausen, Entscheidung vom 19.04.2002 - 2P.187/2001

Die Erhebung von Kirchensteuer auf Nebenerwerbseinkommen, das ein Konfessionsloser in einem anderen Kanton erwirtschaftet hat, durch den dortigen Kirchgemeindeverband im Hinblick auf die Kirchenzugehörigkeit des Ehepartners im gemeinsamen Wohnsitzkanton verstößt nicht gegen die Glaubens- und Gewisse...

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Corporate Author: Schweiz, Bundesgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Theologischer Verlag Zürich 2002
In: Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht
Year: 2002, Volume: 7, Pages: 122-130
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B State law of churches
B Law
B State
B Church tax
B Switzerland
Description
Summary:Die Erhebung von Kirchensteuer auf Nebenerwerbseinkommen, das ein Konfessionsloser in einem anderen Kanton erwirtschaftet hat, durch den dortigen Kirchgemeindeverband im Hinblick auf die Kirchenzugehörigkeit des Ehepartners im gemeinsamen Wohnsitzkanton verstößt nicht gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV), sofern das Glaubensbekenntnis, dem der einkommenslose Ehepartner angehört, mit demjenigen des besteuernden Verbandes übereinstimmt und dem Umstand der Konfessionslosigkeit des beschränkt steuerpflichtigen Ehepartners in Höhe sowie Art und Weise der Besteuerung angemessen Rechnung getragen wird (Erw. 2.1). Im Kanton Schaffhausen bestand eine genügende gesetzliche Grundlage (Art. 127 Abs. 1 BV) für die Erhebung der Kirchensteuer (Erw. 2.2). Das auch für die Kirchensteuer geltende Doppelbesteuerungsverbot (Art. 127 Abs. 3 BV) ist nicht verletzt, da nur das der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Einkommen und Vermögen für die Berechnung der Kirchensteuer herangezogen wurde (Erw. 2.3)
ISSN:2235-7106
Contains:Enthalten in: Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht