Dispensation from the liturgy of the hours
Die Übersetzung des Titels lautet: "Dispens von der Liturgie des Stundengebets". Ein älterer Ordenspriester ist sehr gewissenhaft in der Rezitation des Stundengebets. Das geht bis zu dem Ausmaß, dass er es niemals ausfallen lässt - auch wenn er krank ist oder sein Dienst sehr schwer ist. E...
Published in: | Roman replies and CLSA advisory opinions |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
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Published: |
Soc.
1998
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In: |
Roman replies and CLSA advisory opinions
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IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 276
B Law B Duty B Dispensation B Dispensvollmacht B Divine office B Clergy |
Summary: | Die Übersetzung des Titels lautet: "Dispens von der Liturgie des Stundengebets". Ein älterer Ordenspriester ist sehr gewissenhaft in der Rezitation des Stundengebets. Das geht bis zu dem Ausmaß, dass er es niemals ausfallen lässt - auch wenn er krank ist oder sein Dienst sehr schwer ist. Es geht hier um die Frage, ob sein Generaloberer die Autorität besitzt, ihn von der Verpflichtung der Feier des Stundengebets zu dispensieren. William Woestmann antwortet ausführlich auf diese Frage. Mit Bezug auf die Instruktion zum Stundengebet 'Institutio generalis Liturgia horarum' vom 02. Februar 1971 und 'Sacrosanctum Concilium' stellt er heraus, dass alle zuständigen Ordinarien die Autorität haben, aus einem guten Grund heraus ihre Untergebenen von allen oder einem Teil der Verpflichtung der Feier des Stundengebets zu dispensieren |
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Contains: | Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions
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