Microfilming the acts of tribunal cases
Die Übersetzung des Titels lautet: "Die Aufnahme von Gerichtsprozessen auf Mikrofilm". Auf die immer wiederkehrende Frage nach Aufbewahrung umfangreicher Akten bei Ehenichtigkeitsfällen, gab die Apostolische Signatur am 29.07.1989 folgende Anweisung: Bis auf den Originaltext des Urteils un...
Corporate Author: | |
---|---|
Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Soc.
1990
|
In: |
Roman replies and CLSA advisory opinions
Year: 1990, Pages: 22 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Ev.-Luth. Missionswerk in Niedersachsen Archive
B Constitution of the court |
Summary: | Die Übersetzung des Titels lautet: "Die Aufnahme von Gerichtsprozessen auf Mikrofilm". Auf die immer wiederkehrende Frage nach Aufbewahrung umfangreicher Akten bei Ehenichtigkeitsfällen, gab die Apostolische Signatur am 29.07.1989 folgende Anweisung: Bis auf den Originaltext des Urteils und Entscheide der Bestätigungen können die Akten nach zehn Jahren nach Beendigung des Prozesses vernichtet werden. Sie müssen aber auf Mikrofilm so aufbewahrt werden, dass sie jederzeit einsehbar sind |
---|---|
Contains: | Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions
|