The presidency of episcopal conferences

Die Übersetzung des Titels lautet: "Der Vorsitz einer Bischofskonferenz". Aufgrund der im "L'Osservatore Romano" veröffentlichten Entscheidung vom 19.01.1988, ein Auxiliarbischof könne nicht den Vorsitz einer Bischofskonferenz übernehmen, und dem begleitenden Artikel von Kar...

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Corporate Author: Katholische Kirche, Pontificium Consilium de Legum Textibus (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: Soc. 1990
In: Roman replies and CLSA advisory opinions
Year: 1990, Pages: 18-20
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Competence
B Bishops' conference
B Vorsitz
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 455
B Potificia comissio codici iuris canonici authentice interpretando
Description
Summary:Die Übersetzung des Titels lautet: "Der Vorsitz einer Bischofskonferenz". Aufgrund der im "L'Osservatore Romano" veröffentlichten Entscheidung vom 19.01.1988, ein Auxiliarbischof könne nicht den Vorsitz einer Bischofskonferenz übernehmen, und dem begleitenden Artikel von Kardinal J. R. Castillo Lara mit dem Schluss, der Vorsitzende sei Wortführer der Konferenz, stellte der "Judicial Vicar of Medicine Lodge" die Frage, ob so nicht Canon 455.4 außer Kraft gesetzt sei, der besagt, solange die bischöfliche Konferenz nicht gemäß 455.1 die Machtbefugnis innehat, bleibt die Befugnis jedes einzelnen Bischofs erhalten. Der Vorsitzende des Päpstlichen Rates betonte daraufhin, dass seine Aussage im Kontext gesehen werden müsse, denn der Vorsitzende habe die Aufgabe, Entscheidungen der Konferenz, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz getroffen wurden, zu verkünden und möglicherweise zu erläutern. Er kann jedoch nicht für die Bischöfe sprechen, wenn diese nicht im Rahmen ihrer Kompetenz zu einer Entscheidung gekommen sind und noch weniger, wenn die Bischofskonferenz in diesen Angelegenheiten nicht die erforderliche Befugnis verliehen bekommen hat. Canon 455.4 wird also durch diese Aussage nicht außer Kraft gesetzt
Contains:Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions