Straßenwerbung von Scientology, Urteil vom 25.02.1997 - OVG 1 BA 30/96
Auch nach dem Bundesfernstraßengesetz erstreckt sich der Gemeingebrauch nicht auf Formen der gewerblichen Werbung. Ungeachtet der Frage, ob Scientology die Religion als Tarnung einer erwerbswirtschaftlichen Zielsetzung benutzt (vgl. BAG KirchE 33, 92) kann ein erster, auf die Straße verlegter Schrit...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
2001
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2001, Band: 35, Seiten: 72-83 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Scientology
B Gewerbeausübung B Rechtsprechung B Sekte B Werbung |
Zusammenfassung: | Auch nach dem Bundesfernstraßengesetz erstreckt sich der Gemeingebrauch nicht auf Formen der gewerblichen Werbung. Ungeachtet der Frage, ob Scientology die Religion als Tarnung einer erwerbswirtschaftlichen Zielsetzung benutzt (vgl. BAG KirchE 33, 92) kann ein erster, auf die Straße verlegter Schritt, der das Ziel des gewerblichen Absatzes noch nicht aufdeckt, straßenrechtlich der gewerblichen Werbung zuzurechnen sein. Das Werben von Passanten für Persönlichkeitstests und die Verteilung von Werbematerial, das mit oder ohne Scientology-Bezug dem Absatz von Büchern und Kursen dient, bietet kein nichtgewerbliches Bild der Werbung |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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