Straßenwerbung von Scientology, Urteil vom 25.02.1997 - OVG 1 BA 30/96

Auch nach dem Bundesfernstraßengesetz erstreckt sich der Gemeingebrauch nicht auf Formen der gewerblichen Werbung. Ungeachtet der Frage, ob Scientology die Religion als Tarnung einer erwerbswirtschaftlichen Zielsetzung benutzt (vgl. BAG KirchE 33, 92) kann ein erster, auf die Straße verlegter Schrit...

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Körperschaft: Bremen. VerfasserIn (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 2001
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2001, Band: 35, Seiten: 72-83
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Scientology
B Gewerbeausübung
B Rechtsprechung
B Sekte
B Werbung
Beschreibung
Zusammenfassung:Auch nach dem Bundesfernstraßengesetz erstreckt sich der Gemeingebrauch nicht auf Formen der gewerblichen Werbung. Ungeachtet der Frage, ob Scientology die Religion als Tarnung einer erwerbswirtschaftlichen Zielsetzung benutzt (vgl. BAG KirchE 33, 92) kann ein erster, auf die Straße verlegter Schritt, der das Ziel des gewerblichen Absatzes noch nicht aufdeckt, straßenrechtlich der gewerblichen Werbung zuzurechnen sein. Das Werben von Passanten für Persönlichkeitstests und die Verteilung von Werbematerial, das mit oder ohne Scientology-Bezug dem Absatz von Büchern und Kursen dient, bietet kein nichtgewerbliches Bild der Werbung
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946