Withdrawal of Petition after sentence has been rendered
Die Übersetzung des Titels lautet: "Zurückziehen einer Klage nachdem das Urteil gefällt wurde". Ein Antragsteller entschied, seine Klage auf Nichtigkeit seiner Ehe fallenzulassen, nachdem das Urteil schon gefällt und nach den Normen des Gesetzes veröffentlicht war. Der zuständige Richter v...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
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Published: |
Soc.
1998
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In: |
Roman replies and CLSA advisory opinions
Year: 1998, Pages: 103-104 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Klageverzicht
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1524 B Procedural law B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1682 B Public interest |
Summary: | Die Übersetzung des Titels lautet: "Zurückziehen einer Klage nachdem das Urteil gefällt wurde". Ein Antragsteller entschied, seine Klage auf Nichtigkeit seiner Ehe fallenzulassen, nachdem das Urteil schon gefällt und nach den Normen des Gesetzes veröffentlicht war. Der zuständige Richter verweigerte die Annahme des Rückzugs mit der Begründung , dass das Urteil bereits öffentlich sei und der Fall der zweiten Instanz für ein verbindliches Urteil gegeben werden müsse. Der Autor sucht zu klären, ob dies rechtmäßig sei und erläutert zuerst, dass der Richter nicht richtig gehandelt habe, da nach can. 1524 ein Antrag jederzeit zurückgezogen werden kann. Andererseits handle es sich in diesem Fall um die Klärung des Personenstandes, welche das öffentliche Interesse der Kirche betrifft. Daher habe die Kirche ein großes Interesse an der Klärung und die Haltung des Richters sei gerechtfertigt |
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Contains: | Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions
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