Unlawful Denial of Perpetual Profession
Die Übersetzung des Titels lautet: "Gesetzeswidrige Verweigerung der ewigen Profess". Ein seit drei Jahren in zeitlichen Gelübden lebendes Mitglied eines klerikalen Religioseninstitutes forderte Zulassung zu den ewigen Gelübden, wie es in der Konstitution erlaubt ist. In der Provinz gab es...
Published in: | Roman replies and CLSA advisory opinions |
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Main Author: | |
Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
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Published: |
Soc.
1998
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In: |
Roman replies and CLSA advisory opinions
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IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Order
B Profession B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 654-658 B Order province B Vow B Ordenskonstitution |
Summary: | Die Übersetzung des Titels lautet: "Gesetzeswidrige Verweigerung der ewigen Profess". Ein seit drei Jahren in zeitlichen Gelübden lebendes Mitglied eines klerikalen Religioseninstitutes forderte Zulassung zu den ewigen Gelübden, wie es in der Konstitution erlaubt ist. In der Provinz gab es zwischenzeitlich die Entscheidung, die zeitlichen Gelübde auf vier Jahre zu erhöhen. Dies wurde daraufhin in den revidierten Richtlinien festgeschrieben. Daher sollte der Kandidat noch ein Jahr warten. Er erhielt ein Gutachten eines Kanonisten, dass die neu getroffene Entscheidung ungültig sei, da sie der Konstitution entgegenstehe. Nun wird eine zweite Meinung erbeten, die John Huels hier gibt. Auch er erklärt, dass die nachträgliche Ergänzung ungültig sei, da sie gegensätzlich zur Konstitution des Institutes sei. Der Autor legt dar, aus welchen Gründen die ewigen Gelübde verweigert werden können und erläutert drei alternative Strategien, damit die auf Provinzebene getroffenene Regelung gültig und erlaubt ist |
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Contains: | Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions
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