Gemeinnützigkeitsschädliche Verwendung von Mitteln für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Freizeitheims, Urteil vom 10.12.2001 - 9 K 2537/98 K

Leitsätze: Steuerbegünstigte Zwecke können auch durch einen Zweckbetrieb im Sinne von § 65 AO verfolgt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch u. a., dass die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden können. Ein Erholungsheim ist nur dann Zweckbetrieb, wenn mindestens zwei Drit...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen. VerfasserIn (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: 2005
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2005, Volume: 39, Pages: 412-417
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B State law of churches
B Tax law
B Church institution
Description
Summary:Leitsätze: Steuerbegünstigte Zwecke können auch durch einen Zweckbetrieb im Sinne von § 65 AO verfolgt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch u. a., dass die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden können. Ein Erholungsheim ist nur dann Zweckbetrieb, wenn mindestens zwei Drittel der Leistungen bedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO zugute kommen. Dies gilt auch dann, wenn dessen christlicher oder religiöser Charakter als Hauptzweck angesehen wird.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946