Strafbarkeit eines kath. Pfarrers wegen der Gewährung von sog. Kirchenasyl, Urteil vom 02.11.2001 - 7 Ns 131/01

Leitsätze: Ist hinsichtlich der Ausweisung eines Ausländers eine bestands- und rechtskräftige hoheitliche Entscheidung ergangen, so ist der Betroffene zur Ausreise verpflichtet und die Behörde gehalten, dies auch gegen Widerstände durchsetzen. Es gibt keine rechtmäßige Möglichkeit, diese Entscheidun...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Niedersachsen. VerfasserIn Osnabrück (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: 2005
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2005, Volume: 39, Pages: 336-343
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B State law of churches
B Foreigner
B Church
B Asylum
B Crime
Description
Summary:Leitsätze: Ist hinsichtlich der Ausweisung eines Ausländers eine bestands- und rechtskräftige hoheitliche Entscheidung ergangen, so ist der Betroffene zur Ausreise verpflichtet und die Behörde gehalten, dies auch gegen Widerstände durchsetzen. Es gibt keine rechtmäßige Möglichkeit, diese Entscheidung durch so genanntes Kirchenasyl zu korrigieren. Die Gewährung von Kirchenasyl mit dem Ziel, den Betroffenen der Ausreisepflicht zu entziehen oder die bereits vorgesehene Abschiebung zu verhindern, erfüllt den Straftatbestand des § 92a Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. AusIG.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946