Kostenerstattungsanspruch eines Mitglieds der Mitarbeitervertretung, Urteil vom 06.12.2001 - 4 Sa 1070/01
Leitsätze: Hat ein Arbeitnehmer Auslagen in seiner Eigenschaft als Mitglied einer Mitarbeitervertretung gehabt, findet der Erstattungsanspruch seine Rechtsgrundlage ausschließlich im Mitarbeitervertretungsrecht. Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist nicht eröffnet, wenn für die Entscheidung über...
Corporate Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
de Gruyter
2005
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2005, Volume: 39, Pages: 408-412 |
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B State law of churches B Mitarbeitervertretungsrecht B Employee representation B Mitarbeitervertretungsgesetz B Kostenerstattung |
Summary: | Leitsätze: Hat ein Arbeitnehmer Auslagen in seiner Eigenschaft als Mitglied einer Mitarbeitervertretung gehabt, findet der Erstattungsanspruch seine Rechtsgrundlage ausschließlich im Mitarbeitervertretungsrecht. Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist nicht eröffnet, wenn für die Entscheidung über den Kostenerstattungsanspruch eines Mitglieds einer Mitarbeitervertretung eine im Rahmen des Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrechts der Religionsgesellschaften eingerichtete Schiedsstelle zuständig ist. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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