Kostenerstattungsanspruch eines Mitglieds der Mitarbeitervertretung, Urteil vom 06.12.2001 - 4 Sa 1070/01

Leitsätze: Hat ein Arbeitnehmer Auslagen in seiner Eigenschaft als Mitglied einer Mitarbeitervertretung gehabt, findet der Erstattungsanspruch seine Rechtsgrundlage ausschließlich im Mitarbeitervertretungsrecht. Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist nicht eröffnet, wenn für die Entscheidung über...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Corporate Author: Rheinland-Pfalz, Landesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: ˜deœ Gruyter 2005
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2005, Volume: 39, Pages: 408-412
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B State law of churches
B Mitarbeitervertretungsrecht
B Employee representation
B Mitarbeitervertretungsgesetz
B Kostenerstattung
Description
Summary:Leitsätze: Hat ein Arbeitnehmer Auslagen in seiner Eigenschaft als Mitglied einer Mitarbeitervertretung gehabt, findet der Erstattungsanspruch seine Rechtsgrundlage ausschließlich im Mitarbeitervertretungsrecht. Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist nicht eröffnet, wenn für die Entscheidung über den Kostenerstattungsanspruch eines Mitglieds einer Mitarbeitervertretung eine im Rahmen des Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrechts der Religionsgesellschaften eingerichtete Schiedsstelle zuständig ist.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946