Kontingentflüchtlingsgesetz, Feststellung jüdischer Abstammung eines Antragstellers, Beschluß vom 24.09.1997 - M 6 S 97.5973

Begehrt ein Antragsteller als Jude aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion in die Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes einbezogen zu werden, so genügt für den Nachweis jüdischer Abstammung eine entsprechende Bestätigung einer jüdischen Institution. Liegt eine solche Bestätigung nicht vor, hat...

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Main Author: VG München (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2001
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2001, Volume: 35, Pages: 391-394
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Law
B Jewish persecution
B History
Description
Summary:Begehrt ein Antragsteller als Jude aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion in die Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes einbezogen zu werden, so genügt für den Nachweis jüdischer Abstammung eine entsprechende Bestätigung einer jüdischen Institution. Liegt eine solche Bestätigung nicht vor, hat die Ausländerbehörde die Ermittlungen selbst vorzunehmen, wenn Anhaltspunkte für die jüdische Abstammung des Antragstellers sprechen
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946