Subsidiarität staatlichen Rechtsschutzes im kirchlichen Amtsrecht, Beschluss vom 25.07.2001 - 5 A 1516/00

Leitsatz: Die verfassungsrechtlich geschuldete Rücksichtnahme gegenüber dem kirchlichen Selbstverständnis gebieten den staatlichen Gerichten, über die Frage des kirchlichen Amtsrechts nach Maßgabe der allgemeinen Gesetze und in Erfüllung des Justizgewähranspruchs jedenfalls nicht vor Erschöpfung des...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2005
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2005, Volume: 39, Pages: 250-252
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B State law of churches
B Constitutional law
B Legal status
Description
Summary:Leitsatz: Die verfassungsrechtlich geschuldete Rücksichtnahme gegenüber dem kirchlichen Selbstverständnis gebieten den staatlichen Gerichten, über die Frage des kirchlichen Amtsrechts nach Maßgabe der allgemeinen Gesetze und in Erfüllung des Justizgewähranspruchs jedenfalls nicht vor Erschöpfung des kirchlichen Rechtswegs zu entscheiden, wenn und soweit die Kirchen die Möglichkeit geschaffen haben, Rechtsstreitigkeiten von einem kirchlichen Gericht beurteilen zu lassen, und somit die Gelegenheit besteht, die Streitigkeit im Einklang mit dem kirchlichen Selbstverständnis beizulegen (im Anschluss an BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.9.1998 - 2 BvR 1476/94 - KirchE 36, 409).
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946