Kopftuchverbot für Grundschullehrerin, Nichtzulassungsbeschluss vom 15.02.2001 - Appl.No. 42393/98 [Dhalab./Schweiz ]

Leitsatz: Die Schulbehörde des Kantons Genf hat ihren Beurteilungsspielraum nicht überschritten, als sie unter Abwägung der Religionsfreiheit der Lehrkräfte gegenüber dem Schutz des religiösen Friedens einer Lehrerin muslimischen Glaubens insbesondere wegen des Alters der Kinder untersagte, während...

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Corporate Author: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2005
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2005, Volume: 39, Pages: 38-53
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B State law of churches
B Islam
B Head covering
B Religion teacher
B Quarreling
B Woman
Description
Summary:Leitsatz: Die Schulbehörde des Kantons Genf hat ihren Beurteilungsspielraum nicht überschritten, als sie unter Abwägung der Religionsfreiheit der Lehrkräfte gegenüber dem Schutz des religiösen Friedens einer Lehrerin muslimischen Glaubens insbesondere wegen des Alters der Kinder untersagte, während des Unterrichts an einer öffentlichen Grundschule ein Kopftuch zu tragen.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946