Penalty for desecrating the consecrated host
Die Übersetzung des Titels lautet: "Strafe für die Entweihung der konsekrierten Hostie". Es geht hier um den Fall, in dem ein Mann sich in einer kanonisch irregulären Ehe befindet. Als dies öffentlich wurde, wies der Pfarrer ihn an, nicht mehr die Kommunion zu empfangen, bis sein Ehestand...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
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Published: |
Soc.
1999
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In: |
Roman replies and CLSA advisory opinions
Year: 1999, Pages: 104-106 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Punishment
B Catholic Church Codex iuris canonici 1983. can. 1324 B Catholic Church Codex iuris canonici 1983. can. 898 B Excommunication B Catholic Church Codex iuris canonici 1983. can. 1323 B Catholic Church Codex iuris canonici 1983. can. 1367 B Catholic Church Codex iuris canonici 1983. can. 1321 B Sacrilege |
Summary: | Die Übersetzung des Titels lautet: "Strafe für die Entweihung der konsekrierten Hostie". Es geht hier um den Fall, in dem ein Mann sich in einer kanonisch irregulären Ehe befindet. Als dies öffentlich wurde, wies der Pfarrer ihn an, nicht mehr die Kommunion zu empfangen, bis sein Ehestand reguliert sei. Nachdem der Pfarrer ihm in einer Sonntagsmesse die Kommunion verweigerte, entriss er ihm das Ziborium, nahm eine Hostie, zerbröckelte sie und warf sie zu Boden. Ein solcher Akt der Entweihung zieht die Strafe der Exkommunikation latae sententiae nach sich, die dem Heiligen Stuhl vorbehalten ist. Der Mann bereut nun sein Verhalten und akzeptiert jede Strafe, woraufhin der Bischof anfragt, ob der Mann nun mit der Exkommunikation latae sententiae bestraft sei, und wie möglicherweise eine Wiedereingliederung stattfinden könne. In dem hier dargestellten Kommentar beantwortet der Autor diese Frage |
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Contains: | Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions
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