Penalty for desecrating the consecrated host

Die Übersetzung des Titels lautet: "Strafe für die Entweihung der konsekrierten Hostie". Es geht hier um den Fall, in dem ein Mann sich in einer kanonisch irregulären Ehe befindet. Als dies öffentlich wurde, wies der Pfarrer ihn an, nicht mehr die Kommunion zu empfangen, bis sein Ehestand...

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Bibliographic Details
Main Author: Mendonça, Augustine 1941- (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Soc. 1999
In: Roman replies and CLSA advisory opinions
Year: 1999, Pages: 104-106
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Punishment
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1324
B Excommunication
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1321
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 898
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1323
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1367
B Sacrilege
Description
Summary:Die Übersetzung des Titels lautet: "Strafe für die Entweihung der konsekrierten Hostie". Es geht hier um den Fall, in dem ein Mann sich in einer kanonisch irregulären Ehe befindet. Als dies öffentlich wurde, wies der Pfarrer ihn an, nicht mehr die Kommunion zu empfangen, bis sein Ehestand reguliert sei. Nachdem der Pfarrer ihm in einer Sonntagsmesse die Kommunion verweigerte, entriss er ihm das Ziborium, nahm eine Hostie, zerbröckelte sie und warf sie zu Boden. Ein solcher Akt der Entweihung zieht die Strafe der Exkommunikation latae sententiae nach sich, die dem Heiligen Stuhl vorbehalten ist. Der Mann bereut nun sein Verhalten und akzeptiert jede Strafe, woraufhin der Bischof anfragt, ob der Mann nun mit der Exkommunikation latae sententiae bestraft sei, und wie möglicherweise eine Wiedereingliederung stattfinden könne. In dem hier dargestellten Kommentar beantwortet der Autor diese Frage
Contains:Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions