Use of parish funds for gifts

Die Übersetzung des Titels lautet: "Die Verwendung von Gemeindegeldern für Geschenke". Der Pfarrpastoralrat hat in Übereinstimmung mit dem Vermögensverwaltungsrat der Gemeinde den Pfarrer gebeten, dem pastoralen Mitarbeiter, der die Gemeinde verlässt, ein Geldgeschenk zu überreichen. Das G...

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Bibliographic Details
Main Author: Provost, James H. 1939-2000 (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Soc. 1996
In: Roman replies and CLSA advisory opinions
Year: 1996, Pages: 108-109
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1281
B Estate planning
B Foundation
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1285
B Parish
Description
Summary:Die Übersetzung des Titels lautet: "Die Verwendung von Gemeindegeldern für Geschenke". Der Pfarrpastoralrat hat in Übereinstimmung mit dem Vermögensverwaltungsrat der Gemeinde den Pfarrer gebeten, dem pastoralen Mitarbeiter, der die Gemeinde verlässt, ein Geldgeschenk zu überreichen. Das Geschenk soll ein Beitrag zu dessen noch anstehenden Ausbildungskosten sein. Es geht hier um die Frage, ob ein solches Geschenk erlaubt ist. Der Autor erklärt, dass die Höhe eines Geschenkes zu Zwecken der Frömmigkeit oder aus christlicher Nächstenliebe vom Pfarrer festgelegt werden kann, wenn es von Seiten der Gemeinde oder des Bischofs keine Regelungen oder Statuten dazu gibt. Dieses Geschenk sollte aber dem Wohl der Gemeinde nicht schaden und muss aus dem Gemeindebudget finanziert werden
Contains:Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions