Departure of cleric without reception by a bishop
Die Übersetzung des Titels lautet: "Austritt eines Klerikers ohne Aufnahme durch einen Bischof". Hier dargstellt ist der Fall eines Religiosen, der nach Abschluss seiner Promotion an der Universität weiterhin dort unterrichten wollte. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Generaloberen wurd...
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Soc.
1997
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In: |
Roman replies and CLSA advisory opinions
Year: 1997, Pages: 18-19 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 693
B Dispensation B Religious B Vow B Exclaustration |
Summary: | Die Übersetzung des Titels lautet: "Austritt eines Klerikers ohne Aufnahme durch einen Bischof". Hier dargstellt ist der Fall eines Religiosen, der nach Abschluss seiner Promotion an der Universität weiterhin dort unterrichten wollte. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Generaloberen wurde das Entlassungsverfahren eingeleitet, währenddessen der Religiose einen Antrag auf Indult stellte. Als die Entlassung gewährt wurde, bat der Priester um eine dreijährige Exklaustration mit finanzieller Unterstützung. Es geht hier um die Frage nach Indult, den die Kongregation gewährte, um eine Entlassung zu vermeiden. Der Indult dispensiert den Priester von seinen Gelübden und allen anderen Verpflichtungen der religiösen Profess |
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Contains: | Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions
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