Departure of cleric without reception by a bishop

Die Übersetzung des Titels lautet: "Austritt eines Klerikers ohne Aufnahme durch einen Bischof". Hier dargstellt ist der Fall eines Religiosen, der nach Abschluss seiner Promotion an der Universität weiterhin dort unterrichten wollte. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Generaloberen wurd...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Katholische Kirche. VerfasserIn (Author)
Format: Print Article
Language:English
Check availability: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Published: 1997
In: Roman replies and CLSA advisory opinions
Year: 1997, Pages: 18-19
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Holy See (motif) Codex iuris canonici 1983. can. 693
B Dispensation
B Religious
B Vow
B Exclaustration
Description
Summary:Die Übersetzung des Titels lautet: "Austritt eines Klerikers ohne Aufnahme durch einen Bischof". Hier dargstellt ist der Fall eines Religiosen, der nach Abschluss seiner Promotion an der Universität weiterhin dort unterrichten wollte. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Generaloberen wurde das Entlassungsverfahren eingeleitet, währenddessen der Religiose einen Antrag auf Indult stellte. Als die Entlassung gewährt wurde, bat der Priester um eine dreijährige Exklaustration mit finanzieller Unterstützung. Es geht hier um die Frage nach Indult, den die Kongregation gewährte, um eine Entlassung zu vermeiden. Der Indult dispensiert den Priester von seinen Gelübden und allen anderen Verpflichtungen der religiösen Profess
Contains:Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions