Ipso Iure Excardination/Incardination

Der Autor klärt hier Fragen über die ipso iure Inkardination eines Priesters und erläutert zunächst, dass der Priester mindestens schon fünf Jahre legitim und durchgehend in einer Diözese wohnen muss. Er muss den für ihn zuständigen und den neuen Bischof anschreiben, welche innerhalb von 4 Monaten a...

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Bibliographic Details
Published in:Roman replies and CLSA advisory opinions
Main Author: Alesandro, John A. 1941- (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Soc. 1999
In: Roman replies and CLSA advisory opinions
Year: 1999, Pages: 56-57
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Exkardination
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 268
B Incardination
Description
Summary:Der Autor klärt hier Fragen über die ipso iure Inkardination eines Priesters und erläutert zunächst, dass der Priester mindestens schon fünf Jahre legitim und durchgehend in einer Diözese wohnen muss. Er muss den für ihn zuständigen und den neuen Bischof anschreiben, welche innerhalb von 4 Monaten antworten müssen. Erst durch den schriftlich ausgedrückten Willen des Priesters wird aus seiner Anfrage ein juristischer Akt. Die Fünf-Jahres-Frist kann nur durch eine Abreise aus der Diözese ad quem oder durch die Nichtigkeit der Legitimität der Anwesenheit des Klerikers in der Diözese unterbrochen werden. Die negative Antwort des Bischofs innerhalb 4 Monaten tilgt den ipso iure Charakter, den der Brief des Priesters hatte. Wenn der Priester nach der schriftlichen voluntas contraria des Bischofs erneut einen Brief schreibt, beginnt eine weitere viermonatige Frist
Contains:Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions