Satzungsmäßige Vermögensbindung bei gemeinnüziger Körperschaft, Urteil vom 19.08.1997 - VI 137/93

Der für die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG maßgebliche Grundsatz der Vermögensbindung erfordert eine satzungsmäßige Regelung, wonach das Vermögen auch bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks unmittelbar und ausschließ...

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Corporate Author: Niedersachsen, Finanzgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2001
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2001, Volume: 35, Pages: 335-342
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Corporation under public law
Description
Summary:Der für die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG maßgebliche Grundsatz der Vermögensbindung erfordert eine satzungsmäßige Regelung, wonach das Vermögen auch bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet wird. In der Satzung ist im übrigen die präzise, nachprüfbare Angabe des gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks und die Art der Verwirklichung festzuschreiben
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946