Support of unemployed permanent deacon

Die Übersetzung des Titels lautet: "Unterstützung von arbeitslosen ständigen Diakonen". Welche Verantwortug übernimmt die Kirche aufgrund der Ordination zum Diakon und des Eintritts in den klerikalen Stand gegenüber der Bezahlung für einen ständigen Diakon und seiner Familie, wenn dieser s...

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書目詳細資料
主要作者: Provost, James H. 1939-2000 (Author)
格式: Print Article
語言:Undetermined language
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
出版: Soc. 1995
In: Roman replies and CLSA advisory opinions
Year: 1995, Pages: 45-47
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 照管義務
B 終身執事
B 天主教會 Codex iuris canonici 1983. can. 384
B 天主教會 Codex iuris canonici 1983. can. 19
B 天主教會 Codex iuris canonici 1983. can. 1274
B 天主教會 Codex iuris canonici 1983. can. 1350
B 聖職者
B 天主教會 Codex iuris canonici 1983. can. 269
B Arbeitslosenhilfe
B 主教
B 天主教會 Codex iuris canonici 1983. can. 281
B 天主教會 Codex iuris canonici 1983. can. 1025
B 執事
實物特徵
總結:Die Übersetzung des Titels lautet: "Unterstützung von arbeitslosen ständigen Diakonen". Welche Verantwortug übernimmt die Kirche aufgrund der Ordination zum Diakon und des Eintritts in den klerikalen Stand gegenüber der Bezahlung für einen ständigen Diakon und seiner Familie, wenn dieser seine zivile Arbeit verloren hat und somit Armut und Not gegenübersteht? James Provost klärt die Frage, ob in so einem Fall die Kirche auf Basis von can. 281.3 handeln muss oder ob dies eine Verpflichtung sei, die aus Nächstenliebe resultiert. Dabei erläutert er genau die Pflichten der Kirche gegenüber den Personen im klerikalen Stand und die dazugehörigen Canones. Er erklärt die Unterscheidung von remuneratio und honesta sustenatio und geht auf die besondere Beachtung gegenüber verheirateten Diakonen ein. Anschließend legt er die Situation des Diakons genau dar und fragt, wie der Fall zu entscheiden sei. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass es im Sinne der Kirche sei, verheiratete Kleriker mit ausreichender Nahrung zu versorgen und dies keine Frage der Nächstenliebe, sondern eine des Rechtes des Diakons, der Verpflichtung des Bischofs und der Gerechtigkeit sei
Contains:Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions