Admission to the Noviciate with Declaration of Nullity

Die Übersetzung des Titels lautet: "Zulassung zum Noviziat mit der Erklärung der Ehenichtigkeit". Es geht um die Frage bezüglich der Zulassung zu Instituten des geweihten Lebens von Personen, deren Ehe für nichtig erklärt wurde. Reicht es aus, die Nichtigkeitserklärung vorzulegen oder müss...

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Bibliographic Details
Main Author: McDermott, Rose 1934- (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Soc. 1998
In: Roman replies and CLSA advisory opinions
Year: 1998, Pages: 58-59
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Order
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 641-645
B Admission to
B Novitiate
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 735
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 646-653
B Ehenichtigkeitsverfahren
B Institute of consecrated life
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 721
B Judgment
Description
Summary:Die Übersetzung des Titels lautet: "Zulassung zum Noviziat mit der Erklärung der Ehenichtigkeit". Es geht um die Frage bezüglich der Zulassung zu Instituten des geweihten Lebens von Personen, deren Ehe für nichtig erklärt wurde. Reicht es aus, die Nichtigkeitserklärung vorzulegen oder müssen weitere Informationen bezüglich der Ehe gegeben werden? Was darf das Gericht überhaupt an den Novizenmeister weitergeben bezüglich der Geeignetheit für den Eintritt in das Institut auch mit Zustimmung des Bewerbers? Die Autorin erklärt zunächst, dass jeder Verheiratete nicht zum Noviziat zugelassen werden darf. Dieses Hindernis gilt nicht für verwitwete und für die, deren Ehe für nichtig erklärt wurde. Dabei ist es wichtig, dass ein Dokument über die Nichtigkeit sowie andere wichtige Dokumente eingereicht werden. Die Autorin legt genau dar, wann ein Kandidat nicht zugelassen werden darf. Da der Generalobere für die Zulassung ins Noviziat verantwortlich ist, sollte er den Gerichtsvikar des Gerichts, das die Nichtigkeit ausgesprochen hat, kontaktieren. Die Erlaubnis des Kandidaten muss vorliegen, damit der Gerichtsvikar über das Urteil sprechen darf
Contains:Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions