Zur Auflösung der Refah Partisi (Wohlfahrtspartei) durch den türkischen Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 13.02.2003 - 41 340/98; 41 342/98; 41 343/98; 14 344/98

Vgl.: NVwZ 22 (2003), 1489 und NJW 57 (2004), 669. Leitsätze (auszugsweise): 1. Ein Grundpfeiler der demokratischen Gesellschaft ist die Religionsfreiheit (Art. 0 EMRK). Der Staat hat um des religiösen Friedens und der Toleranz willen neutral und unparteiisch die Ausübung der verschiedenen Religione...

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Corporate Author: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: Schöningh 2003
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 2003, Volume: 172, Issue: 2, Pages: 541-542
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B State law of churches
B Human rights
B Religious freedom
B Constitutional law
Description
Summary:Vgl.: NVwZ 22 (2003), 1489 und NJW 57 (2004), 669. Leitsätze (auszugsweise): 1. Ein Grundpfeiler der demokratischen Gesellschaft ist die Religionsfreiheit (Art. 0 EMRK). Der Staat hat um des religiösen Friedens und der Toleranz willen neutral und unparteiisch die Ausübung der verschiedenen Religionen zu gewährleisten. Damit ist eine Entscheidungsbefugnis des Staates über die Legitimität von Glaubensüberzeugungen unvereinbar. 2. Die Refah hatte im Zeitpunkt ihrer Auflösung eine echte Chance, allein an die Regierung zu kommen. Die Erklärungen und Stellungnahmen der Beschwerdeführer und anderer Mitglieder, auf die der Verfassungsgerichtshof sein Urteil gestützt hat, waren der Refah insgesamt zuzurechnen. In ihnen wurde das langfristige Vorhaben der Partei erkennbar, ein auf der Scharia beruhendes Regime im Rahmen einer Pluralität von rechtlichen Systemen in der Türkei zu errichten und zu erhalten, und dies notfalls mit Gewalt. Das steht im Widerspruch zur demokratischen Gesellschaft im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die gegen die Beschwerdeführer verhängten Maßnahmen entsprachen daher einem "dringendem sozialen Bedürfnis", sie waren auch verhältnismäßig
ISSN:0003-9160
Contains:Enthalten in: Archiv für katholisches Kirchenrecht