Alienation of objects precious by reason of artistic or historical significance

Die Übersetzung des Titels lautet: "Veräußerung von Objekten, die aufgrund ihrer künstlerischen oder historischen Bedeutung kostbar sind". Der Verkaufspreis einer Gemeindekirche, die kürzlich durch den Bischof geschlossen wurde, liegt weit unter dem Betrag, der der Erlaubnis des Heiligen S...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Main Author: Cafardi, Nicholas P. (Author)
Contributors: Frugé, Donald (Contributor)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Soc. 1998
In: Roman replies and CLSA advisory opinions
Year: 1998, Pages: 92-96
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Religious art
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1270
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1292
B Disposition
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1283
B Estate planning
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1189
B Possessions
B Church building
Description
Summary:Die Übersetzung des Titels lautet: "Veräußerung von Objekten, die aufgrund ihrer künstlerischen oder historischen Bedeutung kostbar sind". Der Verkaufspreis einer Gemeindekirche, die kürzlich durch den Bischof geschlossen wurde, liegt weit unter dem Betrag, der der Erlaubnis des Heiligen Stuhls bedürfen würde. Das Gebäude ist jedoch das historische Wahrzeichen der Stadt. Ist dadurch die römische Erlaubnis zum Verkauf dieses Gebäudes zu erfragen? Die Bestimmungen des can. 1292.2 sehen solch eine Erlaubnis für den Verkauf von Objekten, die durch ihre künstlerische oder historische Bedeutung Wert erlangt haben, vor. Die Autoren beantworten diese Frage, Cafardi geht zunächst auf die Definition dessen ein, was als wertvoll zu erachten sei. Anschließend erläutert er, wann der Heilige Stuhl um Erlaubnis zum Verkauf gebeten werden muss. Er geht weiter auf eine Instruktion von Kardinal Wright ein, als dieser Präfekt der Kongregation für die Kleriker war. Diese Instruktion behandelt den Schutz des künstlerischen und historischen Erbes der Kirche. Donald Frugé untersucht ebenfalls, ab wann von einem wertvollen Gebäude gesprochen werden kann. Er kommt zu dem Schluss, dass für einen Verkauf die Erlaubnis der Kongregation für die Kleriker eingeholt werden muss. Außerdem muss näher geklärt werden, aus welchen Gründen das Kirchengebäude verkauft werden soll, zum Beispiel aus straßenbautechnischen Gründen oder um dort eine Museum oder einen Konzertsaal zu eröffnen
Contains:Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions