Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten, Urteil vom 23.11.2000 - 3 C 40/99

Leitsätze: 1. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Schächten nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 Art. 1 TierSchG setzt voraus, dass der Antragsteller einer durch gemeinsame Glaubensüberzeugungen verbundenen Gruppe von Menschen angehört, die das betäubungslose rituelle Schächten als für sich zwingend hält....

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Corporate Author: Deutschland, Bundesverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 2001
In: Neue juristische Wochenschrift
Year: 2001, Volume: 54, Pages: 1225-1228
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Islam
B Ritual slaughter
B Religious organization
B Culture of law
Description
Summary:Leitsätze: 1. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Schächten nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 Art. 1 TierSchG setzt voraus, dass der Antragsteller einer durch gemeinsame Glaubensüberzeugungen verbundenen Gruppe von Menschen angehört, die das betäubungslose rituelle Schächten als für sich zwingend hält. 2. Die Zugehörigkeit zu einem alle Richtungen des Islam umfassenden islamischen Religionsverband rechtfertigt die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nicht
ISSN:0341-1915
Contains:Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift