Passfoto mit Kopftuch, Urteil vom 23.03.2000 - 24 CS 00.12

Leitsatz: Die Anordnung der deutschen Ausländerbehörde, dass weibliche iranische Staatsangehörige zur Vorbereitung ihrer Ausreise in den Iran ein von den dortigen Behörden verlangtes Passfoto, das die abgebildete Person mit Kopftuch zeigt, beizubringen haben, begegnet nach deutschem Recht allenfalls...

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Corporate Author: Bayern, Verwaltungsgerichtshof (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2004
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2004, Volume: 38, Pages: 151-157
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B State law of churches
B Foreigner
B Religious freedom
B Islam
B Refugee law
B Person
B Constitutional law
B Staat-Kirche-Verhältnis
Description
Summary:Leitsatz: Die Anordnung der deutschen Ausländerbehörde, dass weibliche iranische Staatsangehörige zur Vorbereitung ihrer Ausreise in den Iran ein von den dortigen Behörden verlangtes Passfoto, das die abgebildete Person mit Kopftuch zeigt, beizubringen haben, begegnet nach deutschem Recht allenfalls dann verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn die Betroffenen selbst konkret darlegen, bereits durch die Anfertigung eines so gestalteten Passfotos in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt zu sein.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946