Wplyw bledu na waznosc zgody malzenskiej. Proba syntezy na podstawie analizy relacji miedzy intelektem a wola nupturienta

Der übersetzte Titel lautet: "Der Einfluss des Irrtums auf die Gültigkeit des Ehekonsenses. Ein Versuch zur Synthese, basierend auf der Beziehung zwischen Intellekt und Ehewillen". Zusammenfassend heißt es dazu: Ausgehend vom aristotelischen Grundsatz 'nihil volitum nisi praecognitum&...

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Bibliographic Details
Main Author: Majer, Piotr (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: KUL 2000
In: Plenitudo legis dilectio
Year: 2000, Pages: 439-462
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Konsensmangel
B Marriage law
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1097
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1096
B Error
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1099
Description
Summary:Der übersetzte Titel lautet: "Der Einfluss des Irrtums auf die Gültigkeit des Ehekonsenses. Ein Versuch zur Synthese, basierend auf der Beziehung zwischen Intellekt und Ehewillen". Zusammenfassend heißt es dazu: Ausgehend vom aristotelischen Grundsatz 'nihil volitum nisi praecognitum' beschäftigt sich der Autor in vier Kapiteln mit der Nichtigkeit der Ehe, wie sie in den canones 1096, 1097 § 1 und 2 sowie 1099 thematisiert wird. Das Studium der unterschiedlichen Arten von Irrtum die im kanonischen Recht behandelt werden, geschieht über die Analyse des Verhältnisses zwischen Intellekt und dem Willen des Eheschließenden, der von einem Irrtum betroffen ist. Der Intellekt kooperiert mit einem kognitiven Gehalt, um als Wille auftreten zu können. Aus dem psychologischen Blickwinkel betrachtet, ist die totale und vollständige Kenntnis der Ehe oder der Partei nicht notwendig, um einen vollständig und gültigen Ehewillen auszusenden. Die Betrachtung des genannten Prinzips des Aristoteles in unterschiedlichem Sinn bedeutet konsequenterweise die Anerkennung eines imaginierten "Rechts" der Ehewilligen hinsichtlich des personalen Bewusstseins, vollständig und absolut des Partners und des vollkommenen Bewusstseins der Ehe, so dass - in der Realität unmöglich - man kein unentbehrliches Erfordernis für die Heirat aufstellen kann. Solche Behauptungen - deren Rechtfertigung unangemessenerweise in der personalistischen Sicht der Ehe gesucht wird - laufen auf absurde Lösungen hinaus. Die durch Irrtum hervorgerufene Nichtigkeit des Ehewillens kann nicht verstanden werden als eine Art gefälligen Ausgleichs 'von außen' für die Einordnung des Irrenden. Die Ehe in den betrachteten Fällen in den untersuchten Canones ist nichtig, nicht wegen der 'Menschenfreundlichkeit' des Rechts in Bezug auf die Person, die einen Irrtum erlitten hat, sondern die Nichtigkeit in diesen Fällen ist eine Konsequenz des Konsens-Prinzips, da eine wahre Zustimmung nicht vorliegt
ISBN:8322807341
Contains:Enthalten in: Plenitudo legis dilectio