Beanstandung eines Theologieprofessors, Beschluss vom 14.02.2000 - 5 M 4574/99

1. Unabhängig von der Frage, ob den evangelischen Kirchen trotz Fehlens einer ausdrücklichen kirchenvertraglichen Regelung ein Recht zur nachträglichen Lehrbeanstandung eines Theologieprofessors zusteht, hat das Land Niedersachsen ein eigenes Interesse an einer funktionsfähigen bekenntnisgebundenen...

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Corporate Author: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Mohr Siebeck 2000
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 2000, Volume: 45, Pages: 545-552
IxTheo Classification:SD Church law; Protestant Church
Further subjects:B Theology
B Professor
B Jurisdiction
B Protestant Church
B Lehrbeanstandung
B Teaching
Description
Summary:1. Unabhängig von der Frage, ob den evangelischen Kirchen trotz Fehlens einer ausdrücklichen kirchenvertraglichen Regelung ein Recht zur nachträglichen Lehrbeanstandung eines Theologieprofessors zusteht, hat das Land Niedersachsen ein eigenes Interesse an einer funktionsfähigen bekenntnisgebundenen theologischen Fakultät. Hieraus ergibt sich die Befugnis der staatlichen Behörden, Folgerungen daraus zu ziehen, dass ein Theologieprofessor sein Bekenntnis erklärtermaßen aufgegeben hat. 2. Betreibt ein Hochschullehrer "Theologie" nicht mehr als Gegenstand glaubensgebundener Wissenschaft, so kann er nicht unter Berufung auf die Wissenschaftsfreiheit seiner Tätigkeit in bekenntnisgebundenen Studiengängen der theologischen Fakultät beanspruchen. Gibt der Hochschullehrer sein Bekenntnis auf, verletzt die Änderung seines Aufgabenbereiches unter Wegfall der Bekenntnisbindung die Wissenschaftsfreiheit nicht
ISSN:0044-2690
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht