Rechtsweg bei Streitigkeiten aus kirchlichem Dienstverhältnis, Beschluss vom 25.02.1999 - 2 BvR 548/96

Betrifft eine Verfassungsbeschwerde allein die vermögensrechtliche Ausgestaltung des kirchlichen Dienstverhältnisses eines Pfarrers (hier: der evangelischen Landeskirche in Württemberg), ohne dass als rechtliche Vorfrage der Bestand des Dienstverhältnisses zu klären ist (keine so genannte "verk...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesverfassungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 1999
In: Neue juristische Wochenschrift
Year: 1999, Volume: 52, Pages: 3257
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Administrative jurisdiction
B Ecclesiastical service law
Description
Summary:Betrifft eine Verfassungsbeschwerde allein die vermögensrechtliche Ausgestaltung des kirchlichen Dienstverhältnisses eines Pfarrers (hier: der evangelischen Landeskirche in Württemberg), ohne dass als rechtliche Vorfrage der Bestand des Dienstverhältnisses zu klären ist (keine so genannte "verkappte Statusklage"), so ist vorher der Rechtsweg zu den staatlichen Verwaltungsgerichten zu erschöpfen, weil eine gefestigte, höchstrichterliche Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer solchen Klage nicht existiert. Sachverhalt und Gründe sind in NVwZ 18 (1999), 758 abgedruckt. In NJW 52 (1999), 3257 weitere Fundstellen zum Rechtsweg bei innerkirchlichen Streitigkeiten. Vgl.: NVwZ 18 (1999), 758
ISSN:0341-1915
Contains:Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift