The confessional grill
Nach dem Konzil ermöglichte der Bußritus eine öffentliche und gemeinschaftlichere Feier des Sakraments. Den Bischöfen wurde die Möglichkeit gegeben, genauere Vorschriften in Bezug auf den Ort der Feier des Bußritus festzulegen. Da sich Anschuldigungen gegen Priester wegen sexueller Übergriffe in Ver...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | English |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
1998
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In: |
Canon Law Society newsletter
Year: 1998, Volume: 116, Pages: 6-10 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 964, §2
B Beichtraum B Sexual abuse B Penance |
Summary: | Nach dem Konzil ermöglichte der Bußritus eine öffentliche und gemeinschaftlichere Feier des Sakraments. Den Bischöfen wurde die Möglichkeit gegeben, genauere Vorschriften in Bezug auf den Ort der Feier des Bußritus festzulegen. Da sich Anschuldigungen gegen Priester wegen sexueller Übergriffe in Verbindung mit der Beichte häuften, wurde die Frage des Ortes der Feier und der Konstruktion des Beichtstuhls neu überdacht. Eine Rückkehr zum traditionellen Beichstuhl mit Beichtgitter ist zu verzeichnen, nicht nur um die Integrität des Sakramentes zu wahren, sondern auch den guten Ruf des Priesters. Tatsächlich sollen auch junge Menschen geschützt werden, was meist im Zusammenhang mit den diözesanen Richtlinien zum Kindesmissbrauch steht. Die PCI beriet über das dubium, ob ein Beichtvater auch gegen den Willen des Pönitenten auf die Beichte im Beichtstuhl bestehen könne, und beantwortete dies zustimmend. Die Antwort wird vom Verfasser kommentiert. Die Antwort der PCI wurde veröffentlicht in: OR 138/29 (1998) |
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Contains: | Enthalten in: Canon Law Society of Great Britain and Ireland, Canon Law Society newsletter
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