Gerichtliche Überprüfung von Wahlen in einer Religionsgemeinschaft, Beschluss vom 24.02.1997 - B 2 S 30/96

1. Der prozessuale Anspruch eines ehemaligen Vorstands der jüdischen Gemeinde, Gemeindemitgliedern, die sich als Vorstand ausgeben, Tätigkeiten als Vorstand zu untersagen, kann von einem staatlichen Gericht nicht entschieden werden. Er gehört zu dem "innerkirchlichen" Bereich nach Art. 137...

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Corporate Author: Sachsen-Anhalt, Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 1998
In: Kirche & Recht
Year: 1998, Pages: 259
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Church
B Die Verfassung des Deutschen Reichs
B Voting rights
B Judaism
B Religious organization
B Freedom
Description
Summary:1. Der prozessuale Anspruch eines ehemaligen Vorstands der jüdischen Gemeinde, Gemeindemitgliedern, die sich als Vorstand ausgeben, Tätigkeiten als Vorstand zu untersagen, kann von einem staatlichen Gericht nicht entschieden werden. Er gehört zu dem "innerkirchlichen" Bereich nach Art. 137 Abs. 3 WRV. 2. Eine staatliche "Einmischung" ist auch nicht deshalb möglich, weil es sich um Fragen der Außenvertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt. 3. Offen bleibt, ob die jüdische Gemeinde bestimmte Konfliktfragen generell staatlichen Gerichten anvertrauen könnte. 4. Der Staat hat keine Möglichkeit, über §§ 29, 89 BGB einen "Notvorstand" zu bestellen. 5. Offen bleibt, ob eine staatliche Gewährleistungspflicht bestehen kann, wenn der Konflikt durch innerkonfessionelle (hier: rabbinische) Instanzen nicht gelöst werden kann. Vgl.: NJW 51 (1998), 3070
Item Description:= [Fach] 985, S. 61
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht