Pauschale Kirchensteuer gem. § 40a EStG und Nachweis der fehlenden Kirchenzugehörigkeit?: Zwischenurteil vom 25.06.1997 - 11 K 1673/95

Es wird festgehalten, dass als Darlegung und Nachweis für die fehlende Zugehörigkeit zu einer (kirchensteuererhebungsberechtigten) Religionsgemeinschaft eine einfache versichernde Erklärung des Arbeitnehmers gegenüber dem die pauschale Lohn- und Kirchensteuer abführenden Arbeitgeber regelmäßig nicht...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Finanzgericht, Köln (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 1998
In: Kirche & Recht
Year: 1998, Pages: 134
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Church tax
Description
Summary:Es wird festgehalten, dass als Darlegung und Nachweis für die fehlende Zugehörigkeit zu einer (kirchensteuererhebungsberechtigten) Religionsgemeinschaft eine einfache versichernde Erklärung des Arbeitnehmers gegenüber dem die pauschale Lohn- und Kirchensteuer abführenden Arbeitgeber regelmäßig nicht ausreicht. Dass der Arbeitnehmer keiner Religionsgemeinschaft angehört, ist durch eine möglichst zeitnahe amtliche Bescheinigung, zumindest aber durch eine an das Finanzamt gerichtete, im Rahmen des Besteuerungsverfahrens abzugebende (qualifizierte) Erklärung des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber nachzuweisen. Vgl.: EFG 1998, 232
Item Description:= [Fach] 985, S. 54
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht