Ehenichtigkeitserklärung aufgrund von Parteiaussagen gemäß c.1679 CIC. Verständnis und Tragweite eines aktuellen Canons
Vor dem Hintergrund, dass die Kongregation für die Glaubenslehre in ihrem Schreiben vom 14.09.1994 bestimmte pastorale Wege zur Ermöglichung des Kommunionempfangs wiederverheirateter Geschiedener zurückgewiesen hat, mit dem Hinweis, dass die persönliche Gewissensüberzeugung von der Ungültigkeit der...
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Echter
1998
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In: |
Bonn-Budapest
Year: 1998, Pages: 149-222 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1679
B Procedural law B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1536, §2 B Wiederverheiratete Geschiedene B Parteiaussage |
Summary: | Vor dem Hintergrund, dass die Kongregation für die Glaubenslehre in ihrem Schreiben vom 14.09.1994 bestimmte pastorale Wege zur Ermöglichung des Kommunionempfangs wiederverheirateter Geschiedener zurückgewiesen hat, mit dem Hinweis, dass die persönliche Gewissensüberzeugung von der Ungültigkeit der Vorhehe unter bestimmten Umständen rechtfertige, unternimmt der Verfasser eine Auslegung des can.1679. Aus verschiedenen Gründen könne die Unmöglichkeit einer Nichtigkeitserklärung vorliegen. Lüdecke sieht in can. 1679 die Möglichkeit, die Kluft zwischen der Anzahl objektiv ungültiger Ehen überhaupt und der Zahl der als solche gerichtlich nachweisbaren zu verringern. Die beweisrechtliche Neubewertung der Parteierklärung hält der Verfasser des Beitrages als eines der bedeutendsten Ergebnisse kirchlicher Prozessrechtsreform, die jedoch noch eine wesentlich stärkere Würdigung von seiten der Gerichtspraxis erfahren müssen |
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ISBN: | 3429019737 |
Contains: | Enthalten in: Bonn-Budapest
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