Veröffentlichungen von Kirchenaustritten, Urteil vom 21.12.1994 - C 354/94

1. Im Hinblick auf die Größe und Wichtigkeit der kirchlichen Vereinigungen unterliegt es keinen datenschutzrechtlichen Bedenken, nicht nur Kircheneintritte, sondern auch Kirchenaustritte bekanntzugeben. 2. Die Bekanntmachung des Austritts aus einer Kirche stellt keine Verletzung des Persönlichkeitsr...

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Corporate Author: Rheinland-Pfalz, Amtsgericht, Landau, Pfalz (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: Schöningh 1996
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 1996, Volume: 165, Issue: 1, Pages: 268
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Leaving the church
B Jurisdiction
B Data security
Description
Summary:1. Im Hinblick auf die Größe und Wichtigkeit der kirchlichen Vereinigungen unterliegt es keinen datenschutzrechtlichen Bedenken, nicht nur Kircheneintritte, sondern auch Kirchenaustritte bekanntzugeben. 2. Die Bekanntmachung des Austritts aus einer Kirche stellt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Sinne von § 823 Abs.1 BGB dar, wenn dieses als bloße Tatsachenverbreitung ohne jegliche Kommentierung oder Wertung erfolgt
ISSN:0003-9160
Contains:Enthalten in: Archiv für katholisches Kirchenrecht