intentio contra bonum fidei, Rota Romana, 23.10.1991
Die RR bestätigt in dritter Instanz ihre frühere zweitinstanzliche Entscheidung vom 08.02.1990, wonach entgegen dem affirmativen Urteil erster Instanz (Regionalgericht Latien) die Nichtigkeit der Ehe wegen Ausschluss der Treue nicht feststeht. Aus der Urteilsbegründung: Unakzeptabel ist die Interpre...
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Serra
1992
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In: |
Il diritto ecclesiastico
Year: 1992, Volume: 103, Issue: 2, Pages: 202-221 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Partialsimulation B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1107, §2 B Marriage |
Summary: | Die RR bestätigt in dritter Instanz ihre frühere zweitinstanzliche Entscheidung vom 08.02.1990, wonach entgegen dem affirmativen Urteil erster Instanz (Regionalgericht Latien) die Nichtigkeit der Ehe wegen Ausschluss der Treue nicht feststeht. Aus der Urteilsbegründung: Unakzeptabel ist die Interpretation, wonach - in der Annahme, dass der neue Codex das Wesen des Ehevertrages modifiziert habe - behauptet wird, dass sich heute die Treue nicht mehr auf das ius in corpus beziehe, sondern allein auf das Eheband. Die neue Ehedefinition widerspricht nicht der des alten Codex, sondern drückt sie nur mit anderen Woten aus, indem sich das neue Gesetz mehr auf die personalistischen Elemente richtet. Das consortium totius vitae ist tatsächlich seiner Natur nach auf Zeugung und Erziehung der Nachkommenschaft (cann. 1055, 1061) angelegt und die Unauflöslichkeit und Exklusivität konstituieren auch die Werte (Eigenschaften), die wesentlich sind. Folglich verletzt die Absicht, die Treue nicht zu halten, nicht nur das bonum coniugum, sondern verhindert auch das consortium totius vitae. Auf alle Fälle wird dem Gatten wenigstens ein Wesenselement vorenthalten |
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ISSN: | 0391-2191 |
Contains: | Enthalten in: Il diritto ecclesiastico
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