Anspruch von Kirchengemeinden auf Kostenerstattung im finanzgerichtlichen Verfahren, Beschluß vom 26.10.1987 - V/1 KO 4/87

Soweit den Kirchengemeinden in NRW die Entscheidung über Einsprüche gegen eine Heranziehung zur Kirchensteuer übertragen ist, werden sie in steuerverwaltender Funktion tätig und üben hoheitliche Befugnisse aus. Sie sind demgemäß - auch im anschließenden Klageverfahren - kraft Gesetzes vom Aufwendung...

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Corporate Author: Düsseldorf, Finanzgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1992
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1992, Volume: 25, Pages: 343-345
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Church tax
Description
Summary:Soweit den Kirchengemeinden in NRW die Entscheidung über Einsprüche gegen eine Heranziehung zur Kirchensteuer übertragen ist, werden sie in steuerverwaltender Funktion tätig und üben hoheitliche Befugnisse aus. Sie sind demgemäß - auch im anschließenden Klageverfahren - kraft Gesetzes vom Aufwendungsersatz ausgeschlossen
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946