Weltanschauungsschulen, Urteil vom 19.09.1992

Die Möglichkeit, private Volksschulen wegen ihrer weltanschaulichen oder religiösen Ausrichtung zuzulassen, besteht nur um der positiven Bekenntnisfreiheit willen und nicht zu dem Zweck, vor (vermeintlichen) Verstößen gegen das Neutralitätsgebot in den Bereich der öffentlichen Regelschule auszuweich...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Mohr Siebeck 1993
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 1993, Volume: 38, Pages: 327-341
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B School
B World view
Description
Summary:Die Möglichkeit, private Volksschulen wegen ihrer weltanschaulichen oder religiösen Ausrichtung zuzulassen, besteht nur um der positiven Bekenntnisfreiheit willen und nicht zu dem Zweck, vor (vermeintlichen) Verstößen gegen das Neutralitätsgebot in den Bereich der öffentlichen Regelschule auszuweichen. Wenn der Unterricht an öffentlichen Gemeinschaftsschulen das Neutralitätsgebot verletzt, ist dagegen durch Rechtsmittel Abhilfe zu suchen
ISSN:0044-2690
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht