error qualitatis; dolus, Rota Romana, 22.05.1991

Der spätere Kläger, verwitwet, will wieder heiraten, um einen Erben für sein Anwesen zu zeugen. Er antwortet auf die Heiratsannonce einer Witwe mit zwei Kindern, die ihm verspricht, ihm einen Nachfolger zu schenken. Heirat am 18.01.1984 im Geheimen, damit die Rente nicht verloren geht. Es kommt zum...

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Main Author: Palaestro, Victorio (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: Monitor Ecclesiasticus 1992
In: Monitor ecclesiasticus
Year: 1992, Volume: 117, Pages: 7-26
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Marriage law
B Deception
B Intention
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1097, §2
B Marriage
B Error in characteristics
B Person
Description
Summary:Der spätere Kläger, verwitwet, will wieder heiraten, um einen Erben für sein Anwesen zu zeugen. Er antwortet auf die Heiratsannonce einer Witwe mit zwei Kindern, die ihm verspricht, ihm einen Nachfolger zu schenken. Heirat am 18.01.1984 im Geheimen, damit die Rente nicht verloren geht. Es kommt zum Bruch, am 01.11.1984 verlässt ihn die Frau, die gesteht, dass sie nicht mehr geeignet sei oder vermöge, Kinder zu gebären. Der Mann erhebt Klage am Diözesangericht Bonevent wegen Personirrtums und arglistiger Täuschung. Negatives Urteil am 25.11.1987. Er geht in Berufung an die RR, wo am 18.10.1990 ein Urteil ergeht: positive ob errorem qualitatis, negative ob dolum. In dritter Instanz befasst sich nun die RR damit, ob das zweitinstanzliche Urteil zu bestätigen ist. In der Begründung des positiven Urteils geht der Ponens auf die Aussagen des Alphons von Ligouri und des Thomas von Aquin von error qualitatis in personam redundans ein, berücksichtigt eine große Anzahl früherer Entscheidungen der Rota und fasst seine Argumentation in dem Satz zusammen, dass eine nicht vorhandene Eigenschaft einer Person, die directe et principaliter intendiert ist, die Ehe verungültigen kann, wenn objektiv und subjektiv deren Prävalenz und Notwendigkeit bei der Bestimmung und Auswahl der Person feststeht
ISSN:0026-976X
Contains:Enthalten in: Monitor ecclesiasticus