defectus discretionis iudicii, Rota Romana, 11.06.1991

In erster und zweiter Instanz war schon ein positives Urteil ergangen, doch der belangte Mann machte die Verleztung seines Rechtes auf Verteidigung geltend, wandte sich an die Signatur, so dass sich zuletzt die RR mit der Ehesache beschäftigen musste. Während die Klage auf den defectus discretionis...

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Main Author: Ragni, Igino (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: Monitor Ecclesiasticus 1992
In: Monitor ecclesiasticus
Year: 1992, Volume: 117, Pages: 397-411
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Alcoholism
B Psyche
B Marriage
B Recht auf Verteidigung
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
Description
Summary:In erster und zweiter Instanz war schon ein positives Urteil ergangen, doch der belangte Mann machte die Verleztung seines Rechtes auf Verteidigung geltend, wandte sich an die Signatur, so dass sich zuletzt die RR mit der Ehesache beschäftigen musste. Während die Klage auf den defectus discretionis iudicii beider Partner abhob, erachtete die RR die Ehe für nichtig allein wegen mangelnden Ehewillens auf Seiten des Mannes, dem ein Eheverbot auferlegt wurde. Der In-Iure-Teil befasst sich in erster Linie mit den verschiedenen Spielarten von Alkoholismus bzw. Alkoholabusus und kommt nur kurz auf die Konsequenz zu sprechen, die darin erachtet wird, dass der Alkoholkranke zur Beurteilung seiner selbst und zur Erkenntnis dessen, was Ehe ist, nicht mehr fähig ist
ISSN:0026-976X
Contains:Enthalten in: Monitor ecclesiasticus