defectus discretionis iudicii, Rota Romana, 10.03.1992

Die Klageschrift führte 3 Klagegründe an. In erster Instanz erging ein positives Urteil nur wegen 1095.2, die beiden anderen capita wurden negativ entschieden. In zweiter Instanz war das Urteil in allen capita negativ, weshalb sich der Kläger an die RR wandte. Die sehr breit angelegte Begründung des...

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Main Author: Colagiovanni, Emilio (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: Monitor Ecclesiasticus 1992
In: Monitor ecclesiasticus
Year: 1992, Volume: 117, Pages: 383-396
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Marriage law
B Expert
B Psyche
B Marriage
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Expertise
Description
Summary:Die Klageschrift führte 3 Klagegründe an. In erster Instanz erging ein positives Urteil nur wegen 1095.2, die beiden anderen capita wurden negativ entschieden. In zweiter Instanz war das Urteil in allen capita negativ, weshalb sich der Kläger an die RR wandte. Die sehr breit angelegte Begründung des affirmativen Urteils beruft sich auf die Erkenntnisse aus klinischer Psychologie und Psychiatrie bezüglich der für eine gültige Konsensbildung erforderlichen kognitiven Fähigkeiten und hält drei Hypothesen für mangelndes Urteilsvermögen fest: 1. es fehlt die hinreichende verstandesmäßige Erkenntnis um das Konsensobjekt, 2. es fehlt eine angemessene Beurteilung (eine kritische Erkenntnis) der ehelichen Pflichten, oder 3. es mangelt an der inneren Freiheit. Schließlich wird auch noch auf die Aufgabe der Perite eingegangen sowie diese von den Zeugen abgegrenzt
ISSN:0026-976X
Contains:Enthalten in: Monitor ecclesiasticus