Gewinnerzielungsabsicht eines Vereins, Beschluss vom 12.03.1991 - 2 Ss 190/90

1. Maßgebend für die Gewinnerzielungsabsicht eines Vereins ist sein tatsächliches Verhalten, nicht der in der Satzung festgelegte Vereinszweck. 2. Die kostenlose Abgabe von Speisen und Getränken an Vereinsmitglieder steht der Gewerbstätigkeit nicht notwendig entgegen

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Baden-Württemberg, Oberlandesgericht, Karlsruhe (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: Verlag C. H. Beck 1991
In: Gewerbearchiv
Jahr: 1991, Band: 37, Seiten: 274
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Verein
B Steuerrecht
B Vereinsrecht
B Rechtsprechung
B Satzungsrecht
B Vermögensrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:1. Maßgebend für die Gewinnerzielungsabsicht eines Vereins ist sein tatsächliches Verhalten, nicht der in der Satzung festgelegte Vereinszweck. 2. Die kostenlose Abgabe von Speisen und Getränken an Vereinsmitglieder steht der Gewerbstätigkeit nicht notwendig entgegen
ISSN:0016-9404
Enthält:Enthalten in: Gewerbearchiv