Gewinnerzielungsabsicht eines Vereins, Beschluss vom 12.03.1991 - 2 Ss 190/90
1. Maßgebend für die Gewinnerzielungsabsicht eines Vereins ist sein tatsächliches Verhalten, nicht der in der Satzung festgelegte Vereinszweck. 2. Die kostenlose Abgabe von Speisen und Getränken an Vereinsmitglieder steht der Gewerbstätigkeit nicht notwendig entgegen
Körperschaft: | |
---|---|
Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
Verlag C. H. Beck
1991
|
In: |
Gewerbearchiv
Jahr: 1991, Band: 37, Seiten: 274 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Verein
B Steuerrecht B Vereinsrecht B Rechtsprechung B Satzungsrecht B Vermögensrecht |
Zusammenfassung: | 1. Maßgebend für die Gewinnerzielungsabsicht eines Vereins ist sein tatsächliches Verhalten, nicht der in der Satzung festgelegte Vereinszweck. 2. Die kostenlose Abgabe von Speisen und Getränken an Vereinsmitglieder steht der Gewerbstätigkeit nicht notwendig entgegen |
---|---|
ISSN: | 0016-9404 |
Enthält: | Enthalten in: Gewerbearchiv
|