error qualitatis; incapacitas assumendi obligationes, Regionalgericht Campanum, 18.12.1985

Der Eigenschaftsirrtum, der behauptet wird, bezieht sich auf die Wahrhaftigkeit und Aufrichtigkeit des Partners. Die theoretischen Erörterungen gehen vornehmlich auf das Erfordernis des "directe et principaliter" ein. Die Anwendung ist jedoch im vorliegenden Fall negativ, weil nicht sicher...

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Main Author: Tramma, Umberto (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: Serra 1986
In: Il diritto ecclesiastico
Year: 1986, Volume: 97, Issue: 2, Pages: 356-373
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Eheführungsunfähigkeit
B Jurisdiction
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1097, §2
B Marriage
B Error in characteristics
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
Description
Summary:Der Eigenschaftsirrtum, der behauptet wird, bezieht sich auf die Wahrhaftigkeit und Aufrichtigkeit des Partners. Die theoretischen Erörterungen gehen vornehmlich auf das Erfordernis des "directe et principaliter" ein. Die Anwendung ist jedoch im vorliegenden Fall negativ, weil nicht sicher festzustellen war, ob der Ehewille der Frau direkt und hautsächlich auf einen wahrheitsliebenden Mann gerichtet war. Das Erfüllungsunvermögen wird positiv entschieden, da sich aufgrund mehrerer Gutachten das Bild einer dissoziativen Person ergibt, die über lange Jahre hinweg Zeiten eines neurotischen, gestörten Zustandes geboten hat, der auch schon im Eheschließungszeitpunkt vorlag und die Übernahme der ehelichen Pflichten unmöglich machte
ISSN:0391-2191
Contains:Enthalten in: Il diritto ecclesiastico