querela nullitatis, Rota Romana, 18.06.1986
Die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil bezieht sich auf mehrere Fakten. Die vom Anwalt gerügten Gründe in Bezug auf Dokumente, Aktenoffenlegung, Zeugenvorladung nach Aktenschluss werden vom Gericht mit Hinweis auf den aus den Akten ersichtlichen Prozessablauf mit wenigen Worten...
Σύνοψη: | Die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil bezieht sich auf mehrere Fakten. Die vom Anwalt gerügten Gründe in Bezug auf Dokumente, Aktenoffenlegung, Zeugenvorladung nach Aktenschluss werden vom Gericht mit Hinweis auf den aus den Akten ersichtlichen Prozessablauf mit wenigen Worten abgewiesen. Auf die Verweigerung des Verteidigungsrechts aus den genannten Gründen geht das Gericht etwas ausführlicher ein. Die pars conventa habe in jeder Prozessphase Gelegenheit gehabt, alle Dokumente, alle Äußerungen der Parteien einzusehen. Das Urteil ist negativ |
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ISSN: | 0391-2191 |
Περιλαμβάνει: | Enthalten in: Il diritto ecclesiastico
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