metus; impedimentum ligaminis; error redundans, Rota Romana, 16.11.1985
Das Urteil handelt zunächst über die Furcht. Nach einer Darstellung der Elemente, die zur Ungültigkeit führen, wird anhand der Zeugenaussagen geklärt, dass eine schwere Furcht, die eine andere Entscheidung als die Ehe nicht zulässt, nicht vorlag. Das Ehehindernis des bestehenden Ehebandes entstand a...
Main Author: | |
---|---|
Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Serra
1986
|
In: |
Il diritto ecclesiastico
Year: 1986, Volume: 97, Issue: 2, Pages: 510-540 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Fear B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1117 B Eheband B Compulsion B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1085 B Impediment to marriage B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1097, §2 B Error in characteristics B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1103 |
Summary: | Das Urteil handelt zunächst über die Furcht. Nach einer Darstellung der Elemente, die zur Ungültigkeit führen, wird anhand der Zeugenaussagen geklärt, dass eine schwere Furcht, die eine andere Entscheidung als die Ehe nicht zulässt, nicht vorlag. Das Ehehindernis des bestehenden Ehebandes entstand aus einer Ehe zwischen zwei Ungetauften. Diese Ehe ließ sich aus den staatlichen Dokumenten einwandfrei nachweisen. Der Mann wurde einige Tage vor der kirchlichen Heirat getauft. Die Papiere, die er zur Eheschließung vorlegte, ließen kein Ehehindernis erkennen. Der Klagegrund wird affirmative entschieden. Der Eigenschaftsirrtum gründet nach Meinung des Gerichts in der Tatsache, dass eine Person, die in einer früheren Ehe gebunden ist, unterschieden ist von einer freien Person. Dass die Braut vorrangig einen unverheirateten Mann hat heiraten wollen, ist für das Gericht erwiesen. Der Eigenschaftsirrtum, der in einen Personenirrtum gründet, entspringt für die Frau aus der Tatsache, dass der Mann in einer anderen Ehe gebunden ist. Auch hier erfolgt eine affirmative Entscheidung. CIC/1917: cann. 1087, 1069, 1099.2, 1083.2 |
---|---|
ISSN: | 0391-2191 |
Contains: | Enthalten in: Il diritto ecclesiastico
|