defectus discretionis iudicii, Rota Romana, 08.11.1986

Erst durch die Mitarbeit von drei Sachverständigen konnte dieses Verfahren affirmativ beendet werden. Der klagende Mann leidet an psychischen Störungen, die die Ungültigkeit der Ehe schwer beweisbar machen. Im "In-Iure"-Teil taucht immer wieder das Wort "Borderline" auf, wird all...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Di Felice, Angelo (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: Monitor Ecclesiasticus 1987
In: Monitor ecclesiasticus
Jahr: 1987, Band: 112, Seiten: 283-290
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Jurisdiction
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095
B Depression
B defectus discretionis iudicii
B Marriage
B Borderline personality disorder
B Eheschließungsunfähigkeit
Beschreibung
Zusammenfassung:Erst durch die Mitarbeit von drei Sachverständigen konnte dieses Verfahren affirmativ beendet werden. Der klagende Mann leidet an psychischen Störungen, die die Ungültigkeit der Ehe schwer beweisbar machen. Im "In-Iure"-Teil taucht immer wieder das Wort "Borderline" auf, wird allerdings im "In-Facto"-Teil nicht wieder direkt aufgegriffen. Vgl. can. 1081 CIC/1917
ISSN:0026-976X
Enthält:Enthalten in: Monitor ecclesiasticus