Sitzplatzvorrechte, Urteil vom 04.08.1987 - 22 V 57/87

Die Familie des Klägers besaß seit 1879 Nutzungsrecht an zwei Kirchenbänken. Hinsichtlich der einen Bank hatte die Familie seit längerer Zeit auf das Nutzungsrecht verzichtet. Der Kläger forderte die alleinige Nutzung der anderen Bank (durch seine Familie), die nach einer Renovierung nicht mehr abge...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Oberlandesgericht, Köln (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Mohr Siebeck 1989
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 1989, Volume: 34, Pages: 213-217
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Customary law
B Jurisdiction
B Gerichtskompetenz
B Kirchenstuhlrecht
Description
Summary:Die Familie des Klägers besaß seit 1879 Nutzungsrecht an zwei Kirchenbänken. Hinsichtlich der einen Bank hatte die Familie seit längerer Zeit auf das Nutzungsrecht verzichtet. Der Kläger forderte die alleinige Nutzung der anderen Bank (durch seine Familie), die nach einer Renovierung nicht mehr abgeschlossen werden kann. Die Klage wurde vom LG abgewiesen, weil der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten nicht gegeben sei. Die Berufung vor dem OLG hatte keinen Erfolg
ISSN:0044-2690
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht