Rechtsweg bei Besoldungsstreitigkeiten zwischen kirchl. Dienstherrn und Beamten im Kirchendienst, Beschluss vom 05.07.1996 - 2 A 12622/95

Für Streitigkeiten in Besoldungsfragen ohne statusrechtliche Vorfragen zwischen dem Dienstherrn und einem Beamten im Kirchendienst ist der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten eröffnet. Besagte Streitigkeiten unterfallen nicht dem verfasssungsrechtlich geschützten Autonomiebereich der Kirchen. Ver...

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Corporate Author: Rheinland-Pfalz, Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 1997
In: Kirche & Recht
Year: 1997, Pages: 64
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B State law of churches
B Legal recourse
B Salary of an official
Description
Summary:Für Streitigkeiten in Besoldungsfragen ohne statusrechtliche Vorfragen zwischen dem Dienstherrn und einem Beamten im Kirchendienst ist der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten eröffnet. Besagte Streitigkeiten unterfallen nicht dem verfasssungsrechtlich geschützten Autonomiebereich der Kirchen. Verfügt die Religionsgesellschaft über einen eigenen effektiven Rechtsschutz in richterlicher Unabhängigkeit, ist dieser vorrangig in Anspruch zu nehmen. Vgl.: DVNl (1996), 1331
Item Description:= [Fach] 985, S. 38
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht