Ermessensspielraum bei der Anrechnung von Kirchendienstzeiten auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit, Beschluss vom 17.01.1991
Wegen der Verschiedenartigkeit der Anrechnungsvorschriften reicht eine vergleichende Heranziehung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 10 BeamtVG, dass eine Tätigkeit ohne von Beamten zu vertretende Unterbrechung vorlag und dass diese Tätigkeit zu seiner Ernennung geführt hat, nicht generell als Gru...
Corporate Author: | |
---|---|
Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Schöningh
1991
|
In: |
Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 1991, Volume: 160, Issue: 1, Pages: 180-181 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Social law B Salary of an official B Civil service law B Social insurance law |
Summary: | Wegen der Verschiedenartigkeit der Anrechnungsvorschriften reicht eine vergleichende Heranziehung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 10 BeamtVG, dass eine Tätigkeit ohne von Beamten zu vertretende Unterbrechung vorlag und dass diese Tätigkeit zu seiner Ernennung geführt hat, nicht generell als Grundlage für die nach § 11 Abs. 1 Nr. 1b) BeamtVG zu treffende Ermessensentscheidung aus. Aus: Zeitschrift für Beamtenrecht (1991), 180-181 |
---|---|
ISSN: | 0003-9160 |
Contains: | Enthalten in: Archiv für katholisches Kirchenrecht
|