Ermessensspielraum bei der Anrechnung von Kirchendienstzeiten auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit, Beschluss vom 17.01.1991

Wegen der Verschiedenartigkeit der Anrechnungsvorschriften reicht eine vergleichende Heranziehung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 10 BeamtVG, dass eine Tätigkeit ohne von Beamten zu vertretende Unterbrechung vorlag und dass diese Tätigkeit zu seiner Ernennung geführt hat, nicht generell als Gru...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Corporate Author: Deutschland, Bundesverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Schöningh 1991
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 1991, Volume: 160, Issue: 1, Pages: 180-181
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Social law
B Salary of an official
B Civil service law
B Social insurance law
Description
Summary:Wegen der Verschiedenartigkeit der Anrechnungsvorschriften reicht eine vergleichende Heranziehung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 10 BeamtVG, dass eine Tätigkeit ohne von Beamten zu vertretende Unterbrechung vorlag und dass diese Tätigkeit zu seiner Ernennung geführt hat, nicht generell als Grundlage für die nach § 11 Abs. 1 Nr. 1b) BeamtVG zu treffende Ermessensentscheidung aus. Aus: Zeitschrift für Beamtenrecht (1991), 180-181
ISSN:0003-9160
Contains:Enthalten in: Archiv für katholisches Kirchenrecht