Error about quality; lack of due discretion, Liverpool, 07.09.1988

Eheschließungsdatum: August 1983. Vor der Eheschließung fand kein Geschlechtsverkehr statt. Nach der Eheschließung stellte sich die sadistische Veranlagung des Beklagten heraus, der den Geschlechtsverkehr unter Anwendung körperlicher Gewalt vollziehen wollte. Die Ehe wurde daraufhin nie vollzogen un...

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Bibliographic Details
Main Author: Woolfenden, Graham (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: 1988
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1988, Volume: 24, Pages: 31-34
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Marriage law
B defectus discretionis iudicii
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1097, §2
B Error in characteristics
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Eheschließungsunfähigkeit
Description
Summary:Eheschließungsdatum: August 1983. Vor der Eheschließung fand kein Geschlechtsverkehr statt. Nach der Eheschließung stellte sich die sadistische Veranlagung des Beklagten heraus, der den Geschlechtsverkehr unter Anwendung körperlicher Gewalt vollziehen wollte. Die Ehe wurde daraufhin nie vollzogen und die Klägerin strebt Nichtigkeitsklage mit der Begrünung des Irrtums über eine Eigenschaft ihres Mannes und seinem mangelnden Urteilsvermögen an. Die Angaben der Klägerin bezüglich des Nicht-Vollzugs der Ehe und des sexuell abnormen Verhaltens ihres Mannes werden durch andere Aussagen bestätigt, so dass das Gericht ein AFFIRMATIVES Urteil zu beiden Klagegründen fällt
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland